AGB

1. Vertragsschluß

Angebote, Annahme von Angeboten, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches, erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.1 Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Aufträge und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind.

1.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften unserer Waren.

1.4 Abbildungen in unserem Katalog sind nur annähernd und unverbindlich. Verbesserungen unserer Artikel behalten wir uns vor.

 

2. Preis/Transport/Verpackung

2.1 Unsere in der Preisliste genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht im Preis inbegriffen sind Transport, Versand- und Verpackungskosten. Es sind jeweils die Preise maßgeblich, die sich aus der Preisliste ergeben, die zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich ist.

2.2 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen. Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl.

 

3. Gefahrenübergang

3.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person – hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um eine fremde Transportperson oder unsere eigenen Transporteur handelt – übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Gleichgültig ist hierbei, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten zu tragen hat.

3.2 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

4. Liefertermine bzw. Lieferfristen

4.1 Lieferungen unsererseits erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Unsere Lieferungen erfolgen in einem Zeitraum von ca. drei Monaten.

4.2 Im Falle und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen.

 

5. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen hinsichtlich Qualität und Quantität der gelieferten Ware spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen. Andernfalls geht er seiner Rechte verlustig.

 

6. Gewährleistung

6.1 Stellt sich heraus, daß das von uns gelieferte Produkt mangelhaft ist, hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist die Ersatzlieferung nicht möglich oder dem Käufer eine weitere Ersatzlieferung nicht zumutbar, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.

6.2 Im Übrigen richtet sich das Gewährleistungsrecht nach den geltenden gesetzlichen österreichischen Bestimmungen.

 

7. Zahlung

7.1 Unsere Rechnungen sind, soweit auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

7.2 Sind mehrere Rechnungen offen, werden Zahlungen zunächst auf die fälligen Rechnungen, bei mehreren fälligen Rechnungen auf die ältere verrechnet. Tilgungsbestimmungen des Käufers werden nicht anerkannt.

7.3 Evtl. Gutschriften können nur in der Rangfolge des jeweiligen Ausstellungsdatums beim Rechnungsausgleich berücksichtigt werden.

 

8. Zahlungsverzug

8.1 Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir in jedem Fall Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8.2 Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortführung des Zahlungsziels Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

 

9. Aufrechnung durch den Käufer/Zurückbehaltungsrecht des Käufers

Dem Käufer steht uns gegenüber die Möglichkeit der Aufrechnung und der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur aufgrund unbestrittener oder titulierter Forderungen zu.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

10.2 Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Wertes der in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware.

10.3 Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigen Vermögensverfalls des Käufers können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

10.4 Darüber hinaus sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

10.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

 

11. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

12. Probelieferungen

Bei von Käufern oder Zwischenhändlern gewünschten Probestellungen wird die Ware dem abwickelnden Käufer/Zwischenhändler mit einem Zahlungsziel und Umtauschrecht innerhalb von längstens 30 Tagen geliefert. Der Zwischenhändler ist für die rasche Weiterlieferung an den Letztkunden (z.B. Krankenhaus) und fristgerechte Rückgabe der Ware verantwortlich – ebenso der Käufer. In Einzelfällen kann nach schriftlicher Zustimmung die Probebestellung verlängert werden, jedoch ist die Zahlung, in diesem Fall vom Käufer in jedem Fall vorab nach 30 Tagen vorzunehmen. Kommen die Waren zu einem späteren Zeitpunkt, aber innerhalb der vereinbarten Verlängerungsfrist, wieder zurück, wird der Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Alle Kosten für Rücksendungen und Lieferungen gehen zu Lasten des Käufers/Zwischenhändlers.

 

13. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

 

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bis zu einem Streitwert von € 10.000.— das Bezirksgericht A-6850 Dornbirn, bei einem Streitwert über € 10.000.— das Landesgericht A-6800 Feldkirch.

14.2 Erfüllungsort ist A-6850 Dornbirn.

 

15. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.